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Wärmepumpe Kosten: Rechner mit Förderung

Ein Richtwert für Wärmepumpe und Einbau, mit möglichem Zuschuss, ohne Anmeldung. Richtwert, unverbindlich: Einige Beträge sind noch nicht belegt, das zeigt der Rechner bei jedem Baustein an.

Was kostet eine Luft-Wasser-Wärmepumpe? Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 160 Angebote für Ein- und Zweifamilienhäuser ausgewertet: Im Mittel lagen sie bei 36.397 €, die Spanne reichte von 21.099 bis 54.168 € (Verbraucherzentrale RLP, Angebots-Check, Stand 1. Juli 2026, abgerufen 31. Oktober 2026). Wie viel davon der Staat übernimmt, zeigt der Rechner unten.

Wärmequelle
Baujahr des Hauses
Sanierungsstand
Warmwasser über die Wärmepumpe
Heizflächen im Haus
Heizkörper tauschen
Bisherige Heizung
Zählerschrank
Aufstellung des Außengeräts (nur Luft-Wasser)

Für die Förderung (optional)

Ohne Einkommensangabe zeigen wir nur die Prozentspanne. Die Angaben verlassen Ihren Browser nicht.

Sie wohnen selbst im Haus
Bauantrag liegt mindestens 5 Jahre zurück
Kindergeldberechtigtes Kind unter 18 im Haushalt

Maßgeblich ist das Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag (bei Antrag 2026 also 2023 und 2024), laut Steuerbescheid.

Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es bei Gas erst ab 20 Jahren. Ohne Angabe rechnen wir ohne Bonus.

Ergebnis

Wählen Sie Ihre Angaben und starten Sie die Berechnung.

So rechnen wir

Die Heizlast schätzen wir aus Wohnfläche und Baujahr (Watt je m², unten) plus 0,25 kW je Person für das Warmwasser und runden auf die Klasse 6, 8, 10, 12 oder 16 kW. Gesamt = Summe aller Bausteine. Die Spanne reicht von 85 % bis 125 % dieser Summe, gerundet auf 100 €. Sie ist weit, weil die Angebote stark streuen. Alle Beträge sind brutto.

Rechenregeln mit Belegstatus
BausteinRegelBeleg
Wärmepumpe mit Regelung (Baustein 1)6 kW: 15.000 € · 8 kW: 17.000 € · 10 kW: 18.500 € · 12 kW: 20.000 € · 16 kW: 23.000 €; Sole-Wasser +2.000 €, Wasser-Wasser +3.000 €Annahme, nicht belegt
Montage und Lohn6.650 €unabhängige Quelle: Median aus 78 Angeboten
Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich1.071 €unabhängige Quelle: Median aus 89 Angeboten
Warmwasserspeicher / Pufferspeicher2.106 € / 1.237 € (Puffer bei Heizkörpern und gemischt, nicht bei reiner Fußbodenheizung)unabhängige Quelle: Mediane aus 43 und 44 Angeboten; Pufferregel ist unsere Annahme
Luft-Wasser: Fundament, Schallschutz1.399 €; Schallschutz +1.250 €unabhängige Quelle: Fundament: Median aus 64 Angeboten; Schallschutz: Anbieterangabe
ErdsondeMeter = Heizlast × 0.75 ÷ 50 W, auf 10 m aufgerundet; 80 € je MeterAnbieterangabe: Anbieterangaben 50–120 € je Meter
Flächenkollektor / Brunnen6.500 € / 14.000 €Annahme, nicht belegt: Kollektor: Mitte der ADAC-Spanne; Brunnen: Annahme
Elektroinstallation, Zählerschrank2.687 €; Zählerschrank-Umbau +2.966 €unabhängige Quelle: Mediane aus 78 und 34 Angeboten
Rückbau alte HeizungÖl 2.000 € · Nachtspeicher 1.000 € · Gas 600 €Annahme, nicht belegt: Öl: Spanne aus co2online; Gas und Nachtspeicher ohne Beleg
Heizkörper, Fußbodenheizung1.000 € je Heizkörper · 75 € je m² FußbodenheizungAnbieterangabe: Anbieterangaben

Heizlast in Watt je m²

Spezifische Heizlast nach Baujahr und Sanierungsstand
Baujahrunsaniertteilsaniertvollsaniert
vor 19781309560
1978–19941007555
1995–2008605045
ab 2009404035

Die Werte stammen aus Ratgebern von Heizungsbauern und Energieportalen (Anbieterangaben); die Zwischenstufen sind unsere Annahme. Plausibilitätsprüfung: Der ADAC nennt 27 bis 42 kWh Strom je m² und Jahr (Stand 21. Juli 2026, abgerufen 31. Oktober 2026).

Wie wir den Zuschuss rechnen

Förderfähig sind höchstens die Kosten der ersten Wohneinheit: 28.000 € bei Antrag bis 31. Januar 2027, danach sinkt der Betrag halbjährlich. Der Satz setzt sich aus 30 % Grundförderung, dem Klimageschwindigkeitsbonus (16 % bis 31. Januar 2027, danach 12, 8, 4 und ab 1. August 2028 0 %) und dem Einkommensbonus (bis 40 %) zusammen; mehr als 70 % gibt es nicht, bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) höchstens 80 %. Vermietete Häuser bekommen nur die 30 % Grundförderung. Die Tabelle mit allen Stufen, Quellen und Stand steht auf Förderung für Wärmepumpen.

Sicherung: Der Rechner zeigt keinen Zuschuss, wenn unsere Förderprüfung (zuletzt 31. Oktober 2026) älter als 90 Tage ist oder die Regel unklar ist. Ab 1. Januar 2027 ist das der Fall, bis der angekündigte Wertschöpfungsbonus (Förderung abhängig vom Herstellungsort des Geräts) feststeht.

Was noch offen ist

  • Der Gerätepreis ist eine Kalibrierannahme: Die Verbraucherzentrale veröffentlicht die Gerätepreise nicht einzeln. Wir haben sie so gewählt, dass die Summe ihre Kennwerte trifft, und kalibrieren sie mit echten Angeboten aus Anfragen.
  • Die Preisauswertung gilt für Luft-Wasser in Rheinland-Pfalz. Für Erdsonde, Flächenkollektor und Brunnen gibt es nur Spannen von Ratgebern; der Brunnenpreis ist eine Annahme.
  • Die technischen Mindestanforderungen der Förderung (Jahresarbeitszahl, Schall, Kältemittel) haben wir nicht im Original gelesen. Der Rechner sagt deshalb nicht, welche Geräte förderfähig sind.
  • Ob Heizkörpertausch, Fußbodenheizung, Zählerschrank und Rückbau im Einzelfall förderfähig sind, haben wir nicht geprüft; wir nehmen sie als förderfähig an. Bei Kosten über dem Höchstbetrag ändert das nichts.
  • Steuerliche Förderung (§ 35c EStG) und regionale Programme rechnen wir nicht ein.

Quellen

Fragen oder ein Angebot zum Vergleich? kontakt@waermepumpen-fachfirmen.de. Anfragen an Fachfirmen starten in Kürze.