Förderung für Wärmepumpen: was 2026 gilt
Förderstand geprüft am 31. Oktober 2026. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Bescheide erteilt nur die KfW.
Für eine Wärmepumpe im Bestandsgebäude gibt es einen Zuschuss der KfW: 30 % Grundförderung, dazu je nach Lage einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus. Mehr als 70 % werden nicht gezahlt, Selbstnutzer mit einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit kindergeldberechtigtem Kind bis 40.000 €) bekommen höchstens 80 %. Gerechnet wird auf höchstens 28.000 € Kosten der ersten Wohneinheit. Wie viel das für Ihr Haus ist, zeigt der Kostenrechner.
Lage auf einen Blick
- Anträge sind möglich. Die KfW-Seite zu 458 ist offen; einen Antragsstopp haben wir nicht gefunden.
- Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt des Haushalts, ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht (KfW 458).
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 1. Februar 2027 alle sechs Monate. Wer zeitnah plant, sollte das einkalkulieren.
- Der angekündigte Wertschöpfungsbonus ist noch nicht ausgestaltet. Bis dahin zeigt unser Rechner für Anträge ab 1. Januar 2027 keinen Zuschuss an. Die Tabelle unten gibt nur den Fahrplan der KfW wieder.
Der Zuschuss im Einzelnen (KfW 458)
Zuschuss von 30 bis höchstens 70 % (80 % für Selbstnutzer mit Einkommen bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 €) auf bis zu 28.000 € förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit. Ab 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich.
- Grundförderung 30 % für Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Vermietete Gebäude bekommen nur diese 30 %.
- Klimageschwindigkeitsbonus 16 % bei Antrag vom 21. Juli 2026 bis 31. Januar 2027, nur für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen.
- Einkommensbonus 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen; mit kindergeldberechtigtem Kind unter 18 Jahren liegen die Grenzen um 10.000 € höher. Nachweise zu den neuen Konditionen sind laut KfW voraussichtlich ab Januar 2027 möglich.
- Antrag selbst im Portal „Meine KfW“, vor dem Liefer- oder Leistungsvertrag. Der Vertrag braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung für die Förderzusage. Umsetzung innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage.
- Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Einen Antragsstopp haben wir am Prüftag nicht gefunden.
- Angekündigt, aber noch nicht in Kraft: ein Wertschöpfungsbonus. Laut KfW soll er im ersten Quartal 2027 kommen; für Geräte von außerhalb der EU könnte die Grundförderung sinken. Bis die Regeln feststehen, rechnen wir ab 1. Januar 2027 keinen Zuschuss mehr ein.
Wie sich der Klimageschwindigkeitsbonus entwickelt
Bonus und förderfähiger Höchstbetrag hängen vom Datum des Antrags ab. So sieht der Fahrplan laut KfW-Merkblatt aus (Stand 1. September 2026):
| Antrag | Klimabonus | Förderfähig, 1. Wohneinheit |
|---|---|---|
| 21. Juli 2026 bis 31. Januar 2027 | 16 % | 28.000 € |
| 1. Februar 2027 bis 31. Juli 2027 | 12 % | 27.250 € |
| 1. August 2027 bis 31. Januar 2028 | 8 % | 26.500 € |
| 1. Februar 2028 bis 31. Juli 2028 | 4 % | 25.750 € |
| 1. August 2028 und später (Höchstbetrag sinkt weiter) | 0 % | 25.000 € |
Wie es nach dem 1. August 2028 weitergeht, sagen die Quellen nicht einheitlich: Die KfW nennt eine halbjährliche Absenkung ohne Endpunkt, der ADAC eine Absenkung bis 2030. Die Tabelle endet deshalb mit dem letzten sicher belegten Schritt; der Höchstbetrag von 25.000 € ist kein Endwert. Unser Rechner nennt wegen des offenen Wertschöpfungsbonus ab 1. Januar 2027 ohnehin keinen Zuschuss.
Kredit dazu: KfW 358/359
Zinsgünstiger Kredit bis 120.000 € je Wohneinheit, wenn Sie schon eine Zuschusszusage für die Heizung haben.
- Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW oder des BAFA nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen), nicht älter als zwölf Monate.
- Der Kredit 358 („Plus“) hat einen zusätzlichen Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €, Kredit 359 hat keine Einkommensgrenze.
- Laufzeit 4 bis 35 Jahre, Zinsbindung bis zu 10 Jahre. Den aktuellen Zinssatz nennt die KfW tagesaktuell; wir nennen keinen.
Land, Stadt, Netzbetreiber
Nordrhein-Westfalen: progres.nrw Klimaschutztechnik, Sondenbohrung
Für Ein- und Zweifamilienhäuser haben wir kein Landesprogramm für Wärmepumpen gefunden. Gefördert wird die Sondenbohrung bei Mehrfamilienhäusern im Bestand.
- Förderfähig sind Sondenbohrungen für Mehrfamilienhäuser im Bestand (drei oder mehr Wohneinheiten) bis höchstens 400 m Bohrtiefe mit 30 € je Meter und höchstens 15.000 €. Die Kumulierung mit der Bundesförderung ist bis zu einer Gesamtförderquote von 60 % zulässig.
- Andere Bausteine der Förderübersicht (Wärmenetze, Wärmeübergabestationen, Lüftungsanlagen) betreffen keine Wärmepumpe im Einfamilienhaus.
- Unsere Suche ist nicht abschließend: Die Förderübersicht trägt den Stand 1. September 2026, die Richtlinie selbst haben wir nicht gelesen.
Geprüft am 31. Oktober 2026.
Städte, Landkreise und Netzbetreiber fördern teils zusätzlich. Das haben wir bisher nicht systematisch geprüft; einen Überblick nach Ort bauen wir mit den Länder- und Stadtseiten auf. Fragen Sie vor dem Vertrag bei Ihrer Stadt und Ihrem Netzbetreiber nach.
Steuer und weitere Wege
Statt des KfW-Zuschusses gibt es die Steuerermäßigung für energetische Sanierung nach § 35c EStG. Beides für dieselbe Maßnahme geht nicht. Die Bedingungen haben wir nicht geprüft und nennen deshalb keine Beträge; fragen Sie eine Steuerberatung. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Pflicht zu mindestens 65 % erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen abgeschafft, die Wärmepumpe ist also keine Pflicht mehr, sondern eine Entscheidung nach Förderung und Betriebskosten (Bundesregierung GModG).
So gehen Sie vor
- Heizlast und Angebot einholen. Das Angebot soll die Förderbedingung im Vertrag enthalten. Die Checkliste zur Angebotsprüfung hilft beim Vergleich.
- Antrag im KfW-Portal „Meine KfW“ stellen, bevor Sie den Vertrag unterschreiben, und die Zusage abwarten.
- Umbau innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage, danach Nachweis und Rechnungen hochladen.
Quellen
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) (abgerufen 31. Oktober 2026)
- KfW: Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen (458) (Stand 1. September 2026, abgerufen 31. Oktober 2026)
- ADAC: KfW-Heizungsförderung ab 21. Juli 2026 (Stand 21. Juli 2026, abgerufen 31. Oktober 2026)
- KfW: Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359) (abgerufen 31. Oktober 2026)
- KfW: Merkblatt Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359) (Stand 1. Juli 2026, abgerufen 31. Oktober 2026)
- Bezirksregierung Arnsberg: progres.nrw Klimaschutztechnik, Förderübersicht 2026 (Stand 1. September 2026, abgerufen 31. Oktober 2026)
- Bundesregierung: Gebäudemodernisierungsgesetz (abgerufen 31. Oktober 2026)