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Förderung für Wärmepumpen: was 2026 gilt

Förderstand geprüft am 31. Oktober 2026. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Bescheide erteilt nur die KfW.

Für eine Wärmepumpe im Bestandsgebäude gibt es einen Zuschuss der KfW: 30 % Grundförderung, dazu je nach Lage einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus. Mehr als 70 % werden nicht gezahlt, Selbstnutzer mit einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit kindergeldberechtigtem Kind bis 40.000 €) bekommen höchstens 80 %. Gerechnet wird auf höchstens 28.000 € Kosten der ersten Wohneinheit. Wie viel das für Ihr Haus ist, zeigt der Kostenrechner.

Lage auf einen Blick

Der Zuschuss im Einzelnen (KfW 458)

Zuschuss von 30 bis höchstens 70 % (80 % für Selbstnutzer mit Einkommen bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 €) auf bis zu 28.000 € förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit. Ab 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich.

Wie sich der Klimageschwindigkeitsbonus entwickelt

Bonus und förderfähiger Höchstbetrag hängen vom Datum des Antrags ab. So sieht der Fahrplan laut KfW-Merkblatt aus (Stand 1. September 2026):

Klimabonus und Höchstbetrag nach Antragsdatum
Antrag Klimabonus Förderfähig, 1. Wohneinheit
21. Juli 2026 bis 31. Januar 2027 16 % 28.000 €
1. Februar 2027 bis 31. Juli 2027 12 % 27.250 €
1. August 2027 bis 31. Januar 2028 8 % 26.500 €
1. Februar 2028 bis 31. Juli 2028 4 % 25.750 €
1. August 2028 und später (Höchstbetrag sinkt weiter) 0 % 25.000 €

Wie es nach dem 1. August 2028 weitergeht, sagen die Quellen nicht einheitlich: Die KfW nennt eine halbjährliche Absenkung ohne Endpunkt, der ADAC eine Absenkung bis 2030. Die Tabelle endet deshalb mit dem letzten sicher belegten Schritt; der Höchstbetrag von 25.000 € ist kein Endwert. Unser Rechner nennt wegen des offenen Wertschöpfungsbonus ab 1. Januar 2027 ohnehin keinen Zuschuss.

Kredit dazu: KfW 358/359

Zinsgünstiger Kredit bis 120.000 € je Wohneinheit, wenn Sie schon eine Zuschusszusage für die Heizung haben.

Land, Stadt, Netzbetreiber

Nordrhein-Westfalen: progres.nrw Klimaschutztechnik, Sondenbohrung

Für Ein- und Zweifamilienhäuser haben wir kein Landesprogramm für Wärmepumpen gefunden. Gefördert wird die Sondenbohrung bei Mehrfamilienhäusern im Bestand.

Geprüft am 31. Oktober 2026.

Städte, Landkreise und Netzbetreiber fördern teils zusätzlich. Das haben wir bisher nicht systematisch geprüft; einen Überblick nach Ort bauen wir mit den Länder- und Stadtseiten auf. Fragen Sie vor dem Vertrag bei Ihrer Stadt und Ihrem Netzbetreiber nach.

Steuer und weitere Wege

Statt des KfW-Zuschusses gibt es die Steuerermäßigung für energetische Sanierung nach § 35c EStG. Beides für dieselbe Maßnahme geht nicht. Die Bedingungen haben wir nicht geprüft und nennen deshalb keine Beträge; fragen Sie eine Steuerberatung. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Pflicht zu mindestens 65 % erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen abgeschafft, die Wärmepumpe ist also keine Pflicht mehr, sondern eine Entscheidung nach Förderung und Betriebskosten (Bundesregierung GModG).

So gehen Sie vor

  1. Heizlast und Angebot einholen. Das Angebot soll die Förderbedingung im Vertrag enthalten. Die Checkliste zur Angebotsprüfung hilft beim Vergleich.
  2. Antrag im KfW-Portal „Meine KfW“ stellen, bevor Sie den Vertrag unterschreiben, und die Zusage abwarten.
  3. Umbau innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage, danach Nachweis und Rechnungen hochladen.

Quellen

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