Umstieg von Gas oder Öl auf die Wärmepumpe
Stand der Angaben: 31. Oktober 2026. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Wer von Gas oder Öl auf eine Wärmepumpe umsteigt, muss seit Sommer 2026 nichts mehr tun, aber vieles kann sich lohnen: Die Förderung belohnt den Tausch einer alten Heizung, und die laufenden Kosten hängen künftig stärker an den Brennstoffen.
Was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert
Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet, die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026. Die Vorgabe, dass neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, entfällt. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder eingebaut werden (Bundesregierung GModG). Spätere Pflichtanteile klimaneutraler Brennstoffe für neu eingebaute fossile Heizungen sind angekündigt; den Gesetzestext dazu haben wir nicht gelesen und nennen deshalb keine Zahlen.
Die Wärmepumpe ist damit keine Pflicht mehr. Für sie sprechen die Förderung, die Betriebskosten und die Unabhängigkeit von Brennstoffpreisen.
Was die Förderung für den Tausch verlangt
Den Klimageschwindigkeitsbonus bekommen nur selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Eine Gasheizung muss dafür mindestens 20 Jahre alt sein, bei Biomasseheizungen gilt dasselbe. Die alte Anlage muss fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden (KfW 458). Alle Sätze und Termine stehen unter Förderung für Wärmepumpen.
Ablauf in der Praxis
- Heizlast berechnen lassen und Angebote einholen.
- Förderantrag stellen, bevor der Vertrag unterschrieben ist, und die Zusage abwarten.
- Alte Heizung ausbauen, Wärmepumpe einbauen, Anlage abgleichen.
- Nachweise und Rechnungen bei der KfW einreichen.
Öltank und Restöl
Bei Ölheizungen kommen Stilllegung oder Entsorgung des Tanks und die Abnahme des Restöls hinzu. Eine Übersicht dazu bietet co2online (Stand 25. September 2026). Unser Rechner nimmt für den Rückbau einer Ölheizung einen Pauschalbetrag an; fragen Sie die Fachfirma, ob der Ausbau im Angebot steht.
Den Preis für Ihr Haus schätzt der Kostenrechner.
Quellen
- Bundesregierung: Gebäudemodernisierungsgesetz (abgerufen 31. Oktober 2026)
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) (abgerufen 31. Oktober 2026)
- co2online: Ölheizung auf Wärmepumpe umrüsten (Stand 25. September 2026, abgerufen 31. Oktober 2026)
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