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Stromverbrauch und Stromtarif der Wärmepumpe

Illustration: Zählerschrank mit zwei Stromzählern, per Kabel mit einem Wärmepumpen-Außengerät verbunden

Stand der Angaben: 31. Oktober 2026. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

Die Stromrechnung ist der größte laufende Posten einer Wärmepumpe. Sie lässt sich grob vorab schätzen, und beim Tarif und beim Netzentgelt gibt es Spielraum.

Stromverbrauch grob schätzen

Unsere Faustformel: Jahresstrom in Kilowattstunden ≈ (Heizlast in kW × 1.700 Stunden + Personen × 800 kWh Warmwasser) ÷ Jahresarbeitszahl. Die 1.700 Volllaststunden und die 800 kWh je Person sind Annahmen, keine Messwerte. Als Jahresarbeitszahl nehmen wir 3,3 für Luft-Wasser und 4,3 für Erdreich oder Wasser; der Mittelwert der Luft-Wasser-Anlagen im Altbau-Feldtest des Fraunhofer ISE liegt bei 3,3 (Fraunhofer ISE).

Beispiel: Heizlast 11,5 kW, vier Personen, Luft-Wasser. Das ergibt grob 6.900 kWh im Jahr. Bei 27 Cent je Kilowattstunde, unserer eigenen Annahme inklusive anteiliger Grundgebühr, sind das etwa 1.900 € im Jahr. Der ADAC nennt für Einfamilienhäuser Stromkosten von 750 bis 1.600 € im Jahr (ADAC Kosten, Stand 21. Juli 2026).

Wärmepumpentarif

Der ADAC schreibt, Heizstromtarife lägen oft bei 20 bis 30 Cent je Kilowattstunde. Ein eigener Tarif lohnt nur, wenn die Wärmepumpe einen eigenen Zähler hat; ein zweiter Zähler kann aber einen Umbau des Zählerschranks auslösen. Fragen Sie vorher beim Netzbetreiber und bei der Fachfirma nach.

Netzentgelt nach § 14a EnWG

Für Wärmepumpen über 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 neu installiert wurden, gilt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Netzbetreiber darf bei drohender Überlastung die Leistung dimmen (bei Anlagen unter 11 kW auf bis zu 4,2 kW). Dafür gibt es ein reduziertes Netzentgelt in drei Modulen (Verbraucherzentrale RLP, Betrieb, Stand 12. Februar 2026):

Der Lieferant muss die Entlastung nicht weitergeben. Lassen Sie sich das vor Vertragsschluss bestätigen. Zusätzlich gibt es mit eigenem Wärmepumpenzähler eine Entlastung bei den Umlagen nach § 22 EnFG von rund 1,4 Cent je Kilowattstunde.

Im Kostenrechner sehen Sie die laufenden Kosten für Ihr Haus als Richtwert.

Quellen

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